Haben Sie schon an Rauchmelder für Ihre Immobilie gedacht ?
Ihre Immobilie ist Ihr Hab und Gut und dient als Altersvorsorge für eine sichere Zukunft !
Darum ist das Thema Rauchmelder ein wichtiger Schritt zur Absicherung Ihres Eigentums.
Eingeführt wurde die Rauchmeldepflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.
Wohnungen, welche ab dem 01. Januar 2013 errichtet wurden, müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Für bestehende Wohnungen gilt die Übergangsfrist zu einer entsprechenden Nachrüstung bis zum 31.12.2017.
Anbei ein paar wichtige Informationen zur Rauchmeldepflicht in Bayern im Überblick:
- seit 25. September 2012
- für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
- Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
- mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
- geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
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