AFDD Brandschutzschalter
(erfüllen Anforderungen der DIN VDE0100-420:2016-2)
Seit dem 01. Februar 2016 ist die aktualisierte Fassung der Norm DIN VDE0100-420 in Kraft. Sie verlangt
für Niederspannungsanlagen erstmalig den Einsatz von "besonderen Maßnahmen zum Schutz gegen die
Auswirkungen von Lichtbögen in Endstromkreisen". Im Kern geht es darum, Brände zu verhindern, die durch
Fehlerlichtbögen ausgelöst werden können.
Dieser Schutz lässt sich mit sogenannten Brandschutzschaltern erzielen. Was es dabei heute und künftig
unter nominativen sowie technischen Aspekten zu berücksichtigen gilt erklären wir Ihnen sehr gerne.
Ab dem 18. Dezember 2017 ist der Einsatz von Brandschutzschaltern in Endstromkreisen von einphasigen
Wechselspannungssystemen mit Betriebsströmen bis 16 A verbindlich vorgeschrieben.
Eine zwingende Ausstattung mit Brandschutzschaltern besteht in den Endstromkreisen von:
- Schlaf- und Aufenthaltsräumen in Kindertagesstätten, Seniorenwohnheimen und
barrierefreien Wohnungen nach DIN 18040-2
- Räumen oder Orten mit Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien.
Dazu zählen Papierfabriken, Druckereien, Schreinereien, Sägewerke oder auch Scheunen
- Gebäuden, die überwiegend aus brennbaren Baustoffen bestehen, wie zum Beispiel
Holzhäuser und Gebäude in Leichtbauweise (Fertighäuser)
- Einrichtungen mit unersetzbaren Gütern von hohmen Wert wie Museen, Nationaldenkmäler,
Laboratorien, Rechenzentren
- sowie andere öffentliche Gebäude (Bahnhöfe, Flughäfen und ähnliche)
Weitere Informationen finden Sie unter:
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